Wie früh muss die Halteverbotszone in Duisburg beantragt werden?
Die Stadt Duisburg nennt mindestens zehn Kalendertage Vorlauf vor dem Umzugstermin. Zuständig ist das Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement – Verkehrsmanagement. Wird eine Halteverbotszone benötigt, helfen wir Ihnen bei der Organisation. So stehen Sie mit dem Ablauf nicht allein.
Gibt es in Duisburg einen festen Antragsschalter für die Halteverbotszone?
Bestätigt ist der formlose Antrag per E-Mail an das Verkehrsmanagement, mit einer Telefonnummer für Rückfragen. Die allgemeine Rathausadresse ist für diese Leistung kein bestätigter Antragsschalter.
Was ändert sich bei einem Umzug zwischen links- und rechtsrheinischen Adressen?
Amtliche Zuständigkeiten trennen in Duisburg linksrheinische von rechtsrheinischen Bereichen nördlich und südlich der Ruhr. Für Ihren Umzug heißt das: Fahrweg, Startzeit und Beladefenster planen wir für beide Seiten getrennt. Deshalb fragen wir früh nach Ortsteil und Rheinseite.
Welche Rheinquerung wird für den Umzug genutzt?
Die Querung ergibt sich aus beiden Adressen. Startzeit und Beladefenster planen wir deshalb terminbezogen.
Wie entsteht der Preis, und wie wird bezahlt?
Jeder Auftrag wird individuell kalkuliert. Grundlage ist die Besichtigung: Volumen und Maße, Etage und Zugangswege sowie die Frage, ob am Objekt ein Möbellift nötig wäre. Die Zahlung ist per Rechnung oder bar möglich. Bei Fernfahrten vereinbaren wir eine Vorauszahlung.
Wie ist mein Umzug bei einem Schaden abgesichert?
Die bestehende Generali Betriebs-Haftpflichtversicherung enthält Deckungserweiterungen für Be- und Entladeschäden, Schäden an fremden Be- und Entladevorrichtungen sowie Obhutsschäden – jeweils nach Maßgabe der Versicherungsbedingungen.